Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Aus- und Rückgabe der Boote

1.1. Die Vermietung unserer Pontons erfolgt nur an Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sowie gegen Angabe der Personalien (Name, Anschrift, Personalausweisnummer) und gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen gültigen Dokumentes mit Passbild. Wir behalten uns vor eine Kopie des Dokumentes zu erstellen. Bitte erscheinen Sie 15 Minuten vor dem Termin zur Einweisung. Der Mieter ist verantwortlicher Schiffsführer, sollte der Mieter nicht selber vor Ort sein ist der Schiffsführer vor Antritt der Fahrt schriftlich zu benennen.

1.2.  Die Pontons sind bis spätestens zum Ende der gebuchten Zeit an der Ab- und Anlegestelle zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Gibt der Mieter die Mietsache mehr als 15 Minuten später zurück, so haftet er dem Vermieter für die dadurch entgangenen Mieteinahmen mit 50€ / halbe Stunde!

1.3.  Der Mieter verpflichtet sich die Pontons in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Im Falle der übermäßigen Verschmutzung der Grill- Boote wird eine erhöhte Reinigungspauschale von 50,- € sofort fällig.

1.4.  Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner Begleitung/en wird keine Haftung übernommen.

2.) Zahlung des Mietpreises/Kaution

2.1. Die Mietpreise sind vor Fahrtantritt (Nutzung der Boote) im Voraus durch PayPal oder durch Überweisung zu entrichten. Bei erheblicher (ab 30min) Zeitüberschreitung ist der volle Mietpreis für eine weitere Tour nachzuzahlen.

2.2.  Als Kaution muss vor der Verleihung eines Pontons vom Mieter der Betrag von 200,- € in bar hinterlegt werden.

3.) Reservierungen, Stornierung

3.1.  Die Pontons können in Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten reserviert werden. Die Reservierung erfolgt in der Regel telefonisch, per E-Mai oder persönlich. Fernmündliche Reservierungen werden unverbindlich entgegengenommen und sind auf jeden Fall, um Verbindlichkeit zu erlangen, nach Versand der Rechnung bestätigt.

3.2. Tritt der Mieter von einer verbindlichen Reservierung zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht in voller Höhe der reservierten Mietzeit. Dabei gilt dabei jedoch folgende Staffelung:

  • bei Stornierung 25 %
  • bis 14 Tage vorher 50%
  • 3 Tage vorher 75%
  • innerhalb von 24 Std. 100 % der reservierten Zeit.

Können die reservierten Pontons vollständig anderweitig vermietet werden, besteht keine Pflicht zur Schadenersatzleistung durch den Mieter. Bei dem Versuch einer anderweitigen Vermietung reichen die üblichen Bemühungen aus. Der Mieter kann selbst für Ersatz sorgen. Schlechtes Wetter berechtigt nicht zum Rücktritt und Rückerstattung. Jedoch kann ein Ausweichtermin nach Absprache wahrgenommen werden.

3.3.  Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet, die reservierten Pontons für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z.B. verspätete Rückgabe des Vormieters, vorheriger Unfall des Bootes, Defekte an Bootsrumpf, Motor oder anderen wichtigen Teilen) oder ihn kein Verschulden trifft. Für die Zeit der Leistungsunfähigkeit des Vermieters ist der Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit. Schadenersatzansprüche an den Vermieter durch dessen Leistungsunfähigkeit werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter ist bei Verspätung der Übergabe mindestens 60 Minuten an die Reservierung gebunden.

4.) Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht

4.1.    Die Pontons und Steganlagen dürfen nur nach Aufforderung betreten werden.

4.2.    Das Betreten und Verlassen der Pontons ist nur am Anlegesteg gestattet

4.3.  Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätiger Personen ist zu ihrer eigenen Sicherheit Folge zu leisten.

4.4. Halten Sie einen Abstand von min. 5m zu Anglerbereichen und Uferbereichen. Vorbeifahrenden Booten und Schiffen haben Sie ein Vorfahrtsrecht einzuräumen und müssen diesen gegenüber einem Sicherheitsabstand von min. 2m einhalten

4.5.  Für Kinder unter 5 Jahren ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) Pflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ansonsten sind 2 Schwimmwesten für Kinder pro Ponton vorhanden.

4.6.  Für die Nutzung unserer Boote gilt u.a., dass die höchstzulässige Personenzahl von 12 Personen und/oder das höchstzulässige Gesamtgewicht 1.020 kg (siehe Technische Daten) einzuhalten ist und nicht überschritten wird.

4.7.  Der Mieter ist gleichzeitig der Bootsführer. Er haftet im verkehrs-, versicherungs- und strafrechtlichem Sinn, wenn es durch Alkoholgenuss und/oder den Konsum anderer Rauschmittel zu Personen- und/oder Sachbeschädigungen kommt.

4.8.  Das Benutzen oder Verwahren von mitgebrachten flüssigen Brennstoffen oder Grillanzündern und anderen Brandbeschleunigern ist auf den Booten nicht gestattet. (Grills werden vom Vermieter eingerichtet und angezündet)

4.9. Müll und Speisereste werden vom Vermieter selbst von den Pontons entsorgt. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser oder sonst in der freien Natur entsorgt werden.

4.10. Für die Nutzung unserer Boote gilt die Sportbootvermietungsordnung – Binnen, die zur Einsicht ausliegt. Dazu gehört u. a. dass die höchstzulässige Personenzahl (12 Personen) nicht überschritten wird.

4.11.   Das Anlaufen und Betreten der Uferzonen und angrenzenden Flächen ist strikt verboten! Brutbereiche und Schlammfluren sind zwingend zu meiden. Ein längeres Verweilen an einem Gewässerabschnitt ist untersagt.

4.12. Gewässerverunreinigungen und Lärmbelästigungen, beispielsweise durch unverhältnismäßiges Verhalten der Fahrgäste oder durch laute Musik sind ebenfalls nicht gestattet. Das Mitführen von Hunden ist verboten.

4.13. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.

5.) Schäden, Transport, Transportschäden

5.1.    Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.

5.2.    Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen.

5.3.  Während der Mietzeit ist der Mieter für das gemietete Objekt verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des Mietobjekts bzw. des Zubehörs gegen Verlust. Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Außerdem ist der Wert des verlorenen Gegenstandes zu erstatten.

5.4.  Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe des Bootes über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.

6.) Versicherung

6.1. Im Mietpreis ist eine Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei selbstverursachten Schäden ist eine   Selbstbeteiligung, je nach Schadenshöhe, von bis zu 2000 € zu entrichten. Im Fall von Havarien, Unfällen oder sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich den Vermieter zu verständigen und Verhaltensanweisungen abzuwarten.

6.2. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen oder das Boot reparieren lassen oder sonstige Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises oder zu Schadenersatz, außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler am Boot vor und den Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler. Es besteht weder eine Versicherung für den Mieter selbst oder seine Mitreisenden noch für von ihm an Bord gebrachte Sachen.

7.) Haftung

7.1.    Es wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen.

7.2. Eltern haften für ihre Kinder. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder / Personen (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.

7.3.  Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang, Unaufmerksamkeit, Trunkenheit) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten).

7.4.    Vorhandene Schäden werden vor Mietantritt in einem Protokoll festgehalten.

8.) Schlussbestimmungen

8.1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages (Bootsverleihscheines) bedürfen der Schriftform.

8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken der AGB soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben.

9.) Anerkennung der AGB

Mit dem Erhalt der Rechnung gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen als anerkannt. Geltung weiterer Bestandteile dieser AGB hat die Sportbootvermietungsverordnung – Binnen (http://www.gesetze-im-internet.de/sportbootvermv-bin2000/index.html) deren Bestimmungen hiermit ebenfalls anerkannt werden.

Stand 22.02.2021

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